Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Gerald Mühle – Sichtaro

01Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Gerald Mühle, Sichtaro, Pfingstäcker 10, 74423 Obersontheim (nachfolgend „Sichtaro“) und dem Auftraggeber über die Erbringung digitaler Leistungen, insbesondere Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Betrieb und Betreuung von Websites, Web-Anwendungen, mobilen Anwendungen sowie damit verbundene Beratungs-, Marketing- und Serviceleistungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sichtaro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

02Angebot und Vertragsschluss

  1. Darstellungen von Leistungen und Paketen auf der Website von Sichtaro sind unverbindlich und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
  2. Nach einem Erstgespräch erstellt Sichtaro ein individuelles Angebot in Textform, das Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung beschreibt. Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Zugang gültig.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (E-Mail genügt) annimmt oder Sichtaro die Beauftragung in Textform bestätigt.
  4. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das angenommene Angebot einschließlich der dort genannten Anlagen sowie diese AGB. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

03Leistungsumfang

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
  2. Projektleistungen (z. B. Erstellung einer Website oder Anwendung) erbringt Sichtaro als Werkleistung. Fortlaufende Leistungen ohne konkret geschuldeten Erfolg (z. B. Beratung, laufende Betreuung, Suchmaschinenoptimierung, Support) sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
  3. Sichtaro schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere bei Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung, zur Reichweitensteigerung oder zur Verbesserung von Platzierungen wird kein bestimmtes Ranking, keine bestimmte Besucherzahl und keine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Aufträgen zugesagt, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von Sichtaro liegen (insbesondere Algorithmen und Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber sowie Wettbewerbsverhalten Dritter).
  4. Gestalterische Leistungen erbringt Sichtaro im Rahmen der vereinbarten Vorgaben nach eigenem gestalterischem Ermessen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Entwurf besteht nicht; Ansprüche wegen abweichender gestalterischer Auffassung sind ausgeschlossen.
  5. Sichtaro ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch fachkundige Dritte erbringen zu lassen. Sichtaro bleibt Vertragspartner des Auftraggebers.

04Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
  2. Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und beantwortet Rückfragen sowie Freigabeanfragen innerhalb angemessener Frist, im Regelfall innerhalb von fünf Werktagen.
  3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich, ebenso für die von ihm veranlassten Angaben in Impressum, Datenschutzerklärung und sonstigen Pflichtinformationen.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der Sichtaro hierdurch entsteht, kann nach dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert berechnet werden.
  5. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als drei Monate, ist Sichtaro berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

05Termine und Fristen

  1. Termine und Zeitangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verbindliche Fristen beginnen erst, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Zuarbeiten vollständig erbracht hat.
  3. Verzögerungen, die auf höherer Gewalt oder auf Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder Dritter beruhen, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

06Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  2. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 1.000 EUR ist Sichtaro berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 40 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung sowie Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
  3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Betreuung) werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Sichtaro ist zudem berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
  6. Reise-, Material- und Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie zuvor vereinbart wurden.

07Abnahme

  1. Werkleistungen werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt, in der Regel über eine Vorschau-Adresse.
  2. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt konkrete Mängel. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn Sichtaro bei der Aufforderung zur Abnahme auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen hat.
  3. Die produktive Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber (z. B. Freischaltung unter der eigenen Domain) gilt ebenfalls als Abnahme.
  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

08Änderungswünsche

  1. Sofern im Angebot nicht anders geregelt, sind zwei Korrekturrunden im vereinbarten Umfang enthalten.
  2. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder nach Abnahme geäußert werden, werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz oder nach gesondertem Angebot abgerechnet.
  3. Erhebliche Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Termine und Vergütung haben; Sichtaro weist den Auftraggeber hierauf vor Umsetzung hin.

09Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte bei Sichtaro. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
  3. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Weiterveräußerung der Arbeitsergebnisse an Dritte sowie eine Verwendung für andere Projekte des Auftraggebers bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Entwürfe, Konzepte, Quellcode-Bausteine, Bibliotheken und Werkzeuge, die Sichtaro projektübergreifend einsetzt, verbleiben bei Sichtaro. Sichtaro bleibt berechtigt, das zugrunde liegende Know-how weiter zu verwenden.
  5. Nicht ausgeführte Entwürfe und Konzepte bleiben Eigentum von Sichtaro und dürfen vom Auftraggeber nicht genutzt werden.
  6. Für eingesetzte Schriftarten, Bilder, Software und sonstige Werke Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Sichtaro weist auf erforderliche Lizenzen hin; deren Erwerb obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.

10Inhalte des Auftraggebers und Rechte Dritter

  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Texten, Bildern, Logos, Videos, Marken und Daten) die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
  2. Der Auftraggeber stellt Sichtaro von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der von ihm bereitgestellten Inhalte oder der von ihm veranlassten Nutzung gegen Sichtaro geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit Sichtaro die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
  3. Sichtaro ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Eine rechtliche Beratung, insbesondere zu Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Datenschutzrecht, schuldet Sichtaro nicht.

11Leistungen Dritter, Hosting und Domains

  1. Sofern Sichtaro Leistungen Dritter vermittelt oder in fremdem Namen beschafft (z. B. Domains, Hosting, Lizenzen, Zahlungsdienste, Schnittstellen), gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
  2. Sichtaro schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Diensten Dritter. Ausfälle, Sperrungen, Preis- oder Funktionsänderungen bei Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von Sichtaro.
  3. Domains werden nach Möglichkeit auf den Auftraggeber registriert. Ansprüche auf Zuteilung einer bestimmten Domain bestehen nicht.
  4. Änderungen an Plattformen, Schnittstellen oder Richtlinien Dritter, die Anpassungen an der Leistung erforderlich machen, sind nicht als Mangel zu werten. Erforderliche Anpassungen werden nach Aufwand abgerechnet, sofern kein Wartungsvertrag Gegenteiliges vorsieht.

12Laufzeit und Kündigung fortlaufender Leistungen

  1. Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Betreuung) laufen auf unbestimmte Zeit, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist.
  2. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
  4. Nach Vertragsende stellt Sichtaro dem Auftraggeber auf Anforderung die für den Weiterbetrieb erforderlichen Daten und Zugänge in einem gängigen Format zur Verfügung. Ein hierfür anfallender Aufwand kann nach Aufwand berechnet werden. Sichtaro ist berechtigt, Daten drei Monate nach Vertragsende zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

13Mängelansprüche

  1. Bei Werkleistungen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen, die auf vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalten oder Vorgaben beruhen, bei unsachgemäßen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, bei Störungen durch Dienste Dritter oder bei Darstellungsunterschieden in veralteten oder nicht marktüblichen Browsern und Geräten.
  3. Softwareleistungen können nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
  4. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen. Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung, in Textform zu rügen.

14Haftung

  1. Sichtaro haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sichtaro nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet Sichtaro nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sichtaro.

15Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
  2. Zugangsdaten werden sicher verwahrt und nur an Personen weitergegeben, die sie zur Vertragserfüllung benötigen.
  3. Verarbeitet Sichtaro personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  4. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden sich in der Datenschutzerklärung.

16Referenznennung

  1. Sichtaro ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und Logos sowie mit Abbildungen der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen, insbesondere auf der eigenen Website und in sozialen Medien.
  2. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Sichtaro entfernt die Referenz dann innerhalb angemessener Frist.
  3. Sichtaro darf auf im Rahmen des Auftrags erstellten Websites einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung anbringen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird dieser entfernt.

17Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Sichtaro die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe und Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter. Beide Parteien informieren einander unverzüglich; dauert die Störung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.

18Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gerald Mühle, Sichtaro, Pfingstäcker 10, 74423 Obersontheim, E-Mail: hallo@sichtaro.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren oder digitalen Inhalten, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

19Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Sichtaro.
  3. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Sichtaro ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  5. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.